Ex-post Evaluierung der Nutzen und Kosten von Umweltgesetzen

In Deutschland wurde am 15. Januar 2015 die sogenannte „Bürokratiebremse" von der Bundesregierung beschlossen. Diese sieht vor, Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen. Regelungsvorhaben der Bundesregierung, dürfen nicht zu einem Anstieg des Erfüllungsaufwands führen, weshalb neue Belastungen durch entsprechende Entlastungen in Form zu kompensieren sind.

Dies setzt umweltpolitische Regelungsvorhaben unter großen Rechtfertigungsdruck, da sie häufig mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass ihre Kosten für die Wirtschaft in keinem Verhältnis zu ihrem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen stünden.

Ausgangspunkt für diese Kritik ist die Tatsache, dass es verhältnismäßig einfach ist, die direkten Kosten (resp. den Erfüllungsaufwand), die der Wirtschaft durch die Befolgung von umweltrechtlichen Regelungen entstehen, zu berechnen, während die Bestimmung des Nutzens sowie der Gesamtkosten von umweltpolitischen Regelungen äußerst anspruchsvoll ist.

Deshalb ist es das Ziel des Forschungsvorhabens in Kooperation mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und dem Öko-Institut, für ausgewählte umweltpolitische Regelungen soweit wie möglich das tatsächliche Verhältnis zwischen den mit ihnen verbundenen Kosten für die Wirtschaft und dem gesamtgesellschaftlichem Nutzen zu ermitteln, um den Mehrwert dieser umweltpolitischen Regelungen im Rahmen einer ex-post Evaluation aufzuzeigen. Darüber hinaus soll auch für ausgewählte Regelungsbereiche, die untersuchte Regelungen einschließen, das Verhältnis von Kosten und Nutzen abgeschätzt werden, um die Auswirkungen umweltpolitischer Regelungen auf diesen Bereich in aggregierter Form darzustellen und eine breitere Diskussion über Kosten und Nutzen von Umweltregelungen zu ermöglichen.

Dadurch soll verdeutlicht werden, dass eine Fokussierung auf den Erfüllungsaufwand von umweltpolitischen Regelungen nicht zielführend ist, wenn dieser nicht mit dem tatsächlichen Nutzen der Umweltregelung verrechnet wird. In den Fällen, in denen eine Monetarisierung aufgrund fehlender Datengrundlagen oder zu großer Störfaktoren nicht möglich ist, soll mittels Indikatoren und Kennzahlen ein Schema entwickelt werden, anhand dessen sich die Effekte von Regelungen einordnen lassen und Abschätzungen zur Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses vorgenommen werden können.

Laufzeit

02.02.2018 - 30.06.2023

Auftraggeber