Rechtsgrundlagen des Instituts
Bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer bestand seit 1962 eine Forschungseinrichtung. In deren Nachfolge wurde durch Anordnung des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz vom 31. Mai 1976 (GVBl. 1976, S. 184) mit Wirkung vom 1. Januar 1976 das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung errichtet.
Im Anschluss an eine Empfehlung des Wissenschaftsrats, in der dieser die Rolle des Instituts als Kompetenzzentrum der Verwaltungsforschung in Deutschland hervorhob, wurde das Institut organisatorisch und programmatisch umgestaltet.
Das Institut ist heute eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen. Es untersteht der Aufsicht des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Das Institut wird von Bund und Ländern gemeinschaftlich finanziert.
Derzeit gilt das Landesgesetz über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Verwaltungsuniversitätsgesetz - DUVwG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. 2010, S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. 2018, S. 448). Das Institut ist Regelungsgegenstand der §§ 67-70 des Verwaltungsuniversitätsgesetzes.
Die auf dem geänderten Verwaltungsuniversitätsgesetz beruhende Landesverordnung (GVBl. 2015, S. 531), die die Tätigkeit des Instituts im Einzelnen regelt, ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Die ursprüngliche Institutsordnung vom 27. September 1977 (Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz, Nr. 50 vom 27.12.1977, S. 922) ist im Laufe der Entwicklung ebenfalls an die geänderte Struktur und Arbeitsweise des Instituts angepasst worden. Die Institutsordnung vom 22. Juni 2017 verkündet im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 10. Juli 2017, S.673 f. regelt die satzungsmäßigen Aufgaben des Forschungsinstituts.
Das Institut hat sich außerdem Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gegeben sowie einen Gleichstellungs- und Familienförderplan erstellt.
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