Abschlusskonferenz zur Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)

Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund geltender Infektionsschutzmaßnahmen während der Covid-19-Pandemie rechtssicher und ohne Verzögerungen durchführen zu können. Nach Bedarf können Verfahrensschritte, z. B. die Auslegung von Unterlagen oder die Durchführung von Erörterungsterminen, in digitale Formate überführt werden, was Verfahrensberechtigten die Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte ohne die Notwendigkeit einer physischen Anwesenheit ermöglicht. Mit Ablauf des 31. Dezembers 2022 treten die wesentlichen Bestimmungen des PlanSiG außer Kraft. Vor diesem Hintergrund wurde das FÖV im November 2021 vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit der Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes beauftragt.

Unter dem Titel „Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes: Erfahrungen mit der Durchführung digitaler Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ wurden die Ergebnisse der Evaluation,  die dem Gesetzgeber als Entscheidungsgrundlage für die Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur digitalen Optimierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren dienen sollen, der Fachöffentlichkeit vorgestellt und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden und Vorhabenträgern diskutiert.

In seinem Grußwort wies Ministerialdirigent Dr. Andreas Mom vom BMI darauf hin, dass das PlanSiG die Politik auch nach Abschluss der Evaluation weiter beschäftigen werde. Die Ergebnisse der Evaluation stellten hierfür eine wichtige Grundlage dar.

Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des FÖV, verwies auf die besonderen Herausforderungen, die das Projektteam im Zuge der Konzeption und Umsetzung der Evaluation zu bewältigen hatte: Zum einen der hohe Komplexitätsgrads des PlanSiG, zum anderen der enge Zeitrahmen, der für die Evaluation des PlanSiG zur Verfügung gestanden habe. Dennoch sei es in sehr kurzer Zeit gelungen, große Datenmengen zu generieren und auszuwerten. Ein besonderer Dank gelte in diesem Zusammenhang den teilnehmenden Interviewpartnerinnen und -partnern.

Friederike Bickmann und Torge Ziemer stellten für das FÖV die Ergebnisse der Evaluation vor. Im Rahmen ihres Vortrags wiesen die beiden Vortragenden auf die unter Aufwands- und Teilhabegesichtspunkten bestehenden Vorteile digitaler Formate hin, unterstrichen jedoch gleichzeitig die Bedeutung analoger Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Gewährleistung der Teilhabe nicht-digitalaffiner Bürgerinnen und Bürger sowie die Befriedung konfliktintensiver Verfahren. Für die Zukunft sei es ihrer Auffassung nach wichtig, Folgeregelungen zu finden, die es Behörden ermöglichen würden, analoge und digitale Beteiligungsformen im Hinblick auf die jeweiligen Verfahrenseigenschaften möglichst flexibel und passgenau anwenden zu können.

Im Rahmen mehrerer Vorträge berichteten Vertreterinnen und Vertreter von Behörden und Vorhabenträgern von ihren Anwendungserfahrungen mit den Regelungen und Instrumenten des PlanSiG in der Verfahrenspraxis. Unter den Vortragenden bestand dahingehend Konsens, dass es dank des PlanSiG gelungen sei, Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Pandemiebedingungen fortzuführen und gravierende Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. Von den Instrumenten des PlanSiG habe sich nach Ansicht mehrerer  Vortragender insbesondere das Instrument der digitalen Veröffentlichung von Unterlagen bewährt. Es sei daher zu überlegen, inwieweit es in Zukunft noch einer analogen Auslegung von Unterlagen bedürfe. Die Online-Konsultation könne hingegen nicht als gleichwertige Alternative zum Erörterungstermin in Präsenz betrachtet werden.

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde im Rahmen einer Podiumsdiskussion über die Frage diskutiert, welche Handlungsbedarfe im Hinblick auf eine Verstetigung digitaler Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen zukünftiger gesetzlicher Regelungen bestehen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer machten dabei deutlich, dass es auf dem Weg zu schlanken und effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren zu einer umfassenden Digitalisierung administrativer Prozesse kommen müsse. Der Gesetzgeber müsse hierfür die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, um eine rechtsichere Anwendung digitaler Instrumente in Verwaltungsverfahren zu gewährleisten. Zudem seien gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um bspw. back-end-Lösungen zu vereinheitlichen.

Das FÖV bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die offene und engagierte Diskussion.

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