Öffentlicher Dienst

Von zentraler Bedeutung für die Erhaltung der Handlungsfähigkeit einer transformationalen Verwaltung ist deren Personal. Bezogen auf die Ressource Personal ist „Handlungsfähigkeit“ dabei in zweierlei Richtungen erforderlich: Zum einen muss das Personal in einem Aufgabenbezug in der Lage sein, auch neue Aufgaben der Verwaltung in hoher Qualität zu erfüllen. Zum anderen muss das Personal in einem Prozessbezug in der Lage sein, in der Transformation erforderliche Veränderungen der Verwaltung selbst zu gestalten.

Die Stärkung der Fähigkeit, unter Ungewiss­heitsbedingungen agieren und gestalten zu können, verlangt den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, insbesondere den Führungskräften, ein hohes Maß an Anpassung an sich dynamisch ändernde Umfeldbedingungen und die Entwicklung neuer bzw. die Weiterentwicklung vorhandener Kompetenzen ab.

Für die effektive Erfüllung auch zukünftiger Aufgaben der Verwaltungen ist es von zentraler Bedeutung, die benötigten Kompetenzen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zielgenau am Aufgabenportfolio auszurichten. Sowohl mit Blick auf die Personalakquise als auch die Personalentwicklung bedarf es der Entwicklung von Instrumenten, die Kompetenzen messbar machen und in ein strategisches Konzept eingebettet werden. Der Themenbereich entwickelt hierzu Lösungsansätze.

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