Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)

Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund geltender Infektionsschutzmaßnahmen während der Covid-19-Pandemie rechtssicher und ohne Verzögerungen durchführen zu können. Nach Bedarf können Verfahrensschritte, z. B. die Auslegung von Unterlagen oder die Durchführung von Erörterungsterminen, in digitale Formate überführt werden, was Verfahrensberechtigten die Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte ohne die Notwendigkeit einer physischen Anwesenheit ermöglicht. Mit Ablauf des 31. Dezembers 2022 traten die wesentlichen Bestimmungen des PlanSiG außer Kraft. Vor diesem Hintergrund wurde das FÖV vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit der Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes beauftragt.

Im Rahmen einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung hat das FÖV geprüft, welche der durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung auch nach Außerkrafttreten der entsprechenden Regelungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommen können. Dabei wurde erhoben, inwieweit in der Verfahrenspraxis von den Regelungen des PlanSiG Gebrauch gemacht wurde und wie sich die Anwendung der durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Instrumente auf die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgewirkt hat. Dabei wurden u. a. die Aufwände der Verfahrensbeteiligten, die Dauer der Verfahren, die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger (v. a. im Hinblick auf die Barrierefreiheit) sowie die Befriedungsfunktion der entsprechenden Verfahrensschritte als Prüfkriterien herangezogen.

Wesentlicher Bestandteil der Evaluation war die Berücksichtigung der Erfahrungen von Behörden, Vorhabenträgern und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen mit der Anwendung der Instrumente des PlanSiG in der Verfahrenspraxis. Insgesamt wurden 39 Interviews mit Verfahrensbeteiligten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene geführt. Die Ergebnisse der Evaluation, die dem Gesetzgeber als Entscheidungsgrundlage für die Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur digitalen Optimierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren dienen sollen, wurden der Fachöffentlichkeit im Rahmen einer Abschlusskonferenz am 13. Oktober 2022 in Berlin vorgestellt.

Abschlussbericht

 

 

Laufzeit

05.11.2021 - 15.10.2022