Konsolidierung und Digitalisierung von Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbüchern zum Gesetzgebungsverfahren

Das Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes (E-Gesetzgebung)“ ist Bestandteil der Dienstekonsolidierung des Bundes und hat zum Ziel, das Rechtsetzungsverfahren auf eine neue IT-Grundlage zu stellen. Im Rahmen des Vorhabens sollen bisher bestehende Medienbrüche und Redundanzen im Verfahrensablauf innerhalb und zwischen der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, dem Vermittlungsausschuss und dem Bundespräsidialamt abgebaut und ein durchgängiger elektronischer Rechtsetzungsprozess implementiert werden. Zukünftig soll das Rechtsetzungsverfahren auf Bundesebene vollständig elektronisch, medienbruchfrei und interoperabel zwischen allen Beteiligten abgewickelt werden können, um die Rechtsetzungsarbeit zukunftsfest zu machen und an die aktuellen technologischen Entwicklungen anzupassen.

Das Projekt „E-Gesetzgebung" besteht aus mehreren Teilprojekten und Produkten.Das FÖV ist für ein Teilprojekt zuständig und arbeitet an der Konsolidierung und Digitalisierung der auf Bundesebene zahlreich vorhandenen Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher zum Rechtsetzungsverfahren. Um den Nutzerinnen und Nutzern der E-Gesetzgebung eine gezielte und umfassende Unterstützung zu bieten, sollen die in den Arbeitshilfen enthaltenen Informationen im Rechtsetzungsprozess kontextsensitiv bereitgestellt werden. Außerdem werden interaktive Angebote entwickelt, die insbesondere die Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzung gemäß § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien erleichtern sollen.
Die E-Gesetzgebung wird stufenweise bereitgestellt, sodass eine Nutzung bereits verfügbarer Dienste möglich ist. Im Jahr 2018 wurde bereits die elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) als ein Prototyp umgesetzt. Im Jahr 2021 folgten die Arbeitshilfenbibliothek, die elektronische Vorbereitung von Regelungsentwürfen (eVoR) sowie erste Module der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung (eGFA). Weitere Unterstützungsangebote befinden sich in der Umsetzung. Es ist geplant, dass die „E-Gesetzgebung" ihren Wirkbetrieb bis zum Jahr 2023 aufnimmt.
Aufgrund von Änderungen in der Projektorganisation führt das FÖV die Arbeiten im Projekt E-Gesetzgebung ab August 2021 im Auftrag der ]init[ AG fort.

Weiterführende Informationen zum Nachfolgeprojekt finden Sie hier.

 

Laufzeit

01.08.2016 - 31.07.2021