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FÖV mit Durchführung des ersten Jugend-Checks auf Landesebene in Thüringen beauftragt

Seit 2017 gibt es den Jugend-Check auf Bundesebene als Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nachdem das FÖV bereits 2020, aufbauend auf den Erfahrungen auf Bundesebene, ein Konzept zur Umsetzung des Jugend-Checks auf Landesebene für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) erarbeitete, wurde die Umsetzung desselben nun am 23. November 2021 durch das Kabinett beschlossen. Der Thüringer Jugend-Check wird zunächst für drei Jahre als Modellprojekt vom FÖV durchgeführt werden. Damit ist Thüringen das erste Bundesland, das die Folgen von Landesgesetzen auf junge Menschen systematisch abschätzt. Neu ist dabei, dass junge Menschen partizipativ in die Gesetzesfolgenabschätzung eingebunden werden. Hierzu wird das FÖV eng mit der Servicestelle Mitbestimmung am TMBJS zusammenarbeiten.

Alle Gesetzentwürfe der Ministerien werden in der dreijährigen Projektphase durch das FÖV geprüft. Das Prüfraster, das der jugendspezifischen Gesetzesfolgenabschätzung zugrunde liegt, orientiert sich an dem Prüfraster, das auf Bundesebene bereits mit Erfolg angewandt wird. Die begleitende Gesetzesfolgenabschätzung ermöglicht so eine frühzeitige Sensibilisierung für die Belange junger Menschen und leistet somit einen Beitrag zu besserer Rechtsetzung.

Alle Informationen zum Thüringer Jugend-Check gibt es beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter: https://bildung.thueringen.de/aktuell/thueringen-fuehrt-jugend-check-fuer-gesetzesvorhaben-ein

 

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