Das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sieht u. a. vor, dass Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung einheitlich in die Erstzuständigkeit der Jugendhilfe übergehen. Eine solche Neuregelung erfordert verwaltungsseitige Anpassungen aufseiten der Kommunen. Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet das FÖV bis Dezember 2025 eine Erprobung dieser neuen Verwaltungsstrukturen in bis zu fünf Modellkommunen. Das FÖV wird dabei ein Konzept für die modellhafte Erprobung entwickeln, die Modellkommunen wissenschaftlich begleiten sowie auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Roadmaps und Handreichungen erarbeiten, um die ab 2027 anstehende bundesweite Umstellung der betreffenden Verwaltungsstrukturen in den Kommunen nachhaltig zu unterstützen.
Ansprechpartnerin am FÖV: Jenny Rademann