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Projektabschluss der Evaluation des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz und Erscheinen des Berichts als Landtagsdrucksache

Am 30. Juli präsentierte der Bereich Wissenschaftliche Politik- und Verwaltungsberatung des FÖV die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Evaluation des Landestransparenzgesetzes dem Ministerium des Innern und für Sport, das die Evaluation in Auftrag gegeben hatte.

Die Evaluation untersuchte dabei schwerpunktmäßig die ersten vier Jahre seit Inkrafttreten des Gesetzes 2016 hinsichtlich des Gesetzesvollzugs, der Auswirkungen auf die Verwaltung und der Erreichung der Ziele des Gesetzes.

Die Evaluation kam dabei grundsätzlich zu einem positiven Ergebnis. Es zeigte sich aber, dass nur wenige Anträge auf Informationszugang von Bürgerinnen und Bürgern gestellt wurden und dass die im Internet zugängliche Transparenz-Plattform , auf der Dokumente von transparenzpflichtigen Stellen veröffentlicht werden, nur wenig genutzt wurde. Die Auswirkungen des Gesetzes auf die öffentliche Verwaltung bezüglich des Arbeitsaufwandes fielen, mit Ausnahme von Einzelfällen, gering aus.

Im Rahmen der Handlungsempfehlungen wurde unter anderem empfohlen, die Bekanntheit des Gesetzes zu fördern, die Bedienungsfreundlichkeit der Transparenz-Plattform zu erhöhen, die Veröffentlichungspflicht von Anträgen auf Informationszugang auszuweiten und die Veröffentlichung zu beschleunigen. Zudem wurde empfohlen eine gebührenrechtliche Regelung für Anträge auf Informationszugang einzuführen.

Am 19. Juli unterrichtete die Landesregierung den Landtag und erstattete Bericht über die Auswirkungen des Landestransparenzgesetzes entsprechend der im Gesetz vorgesehenen Evaluierungsklausel (§ 23 Satz 1 Landestransparenzgesetz). Der Abschlussbericht erschien ebenfalls als Landtagsdrucksache als Bestandteil der Berichterstattung und ist hier zu finden.

Weitere Informationen zum Projekt

Den Abschlussbericht finden Sie hier.

Ansprechpartner am FÖV: Raphael Reclam

 

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