Das Umweltministerium von Baden-Württemberg hatte das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) mit der Evaluierung des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Umweltverwaltungsgesetz - UVwG) beauftragt. Was sollte mit dem UVwG erreicht werden? Das Gesetz sollte die bestehenden rechtlichen Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturvorhaben verbessern. Um zu prüfen, ob das erreicht werden konnte, hatte der Bereich Politik- und Verwaltungsberatung des FÖV langfristige Untersuchungen und Wirkungsanalysen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dabei kam die Evaluation zu einem grundsätzlich positiven Ergebnis. Das Ziel der Entwicklung einer neuen Planungs- und Beteiligungskultur konnte in weiten Teilen realisiert werden. Das Umweltministerium hat den umfangreichen Abschlussbericht als Landtagsdrucksache veröffentlicht.
Ansprechpartnerin am FÖV:Dr. Silke I. Keil