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Beginn der Evaluation des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg

Das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) des FÖV mit der Durchführung der Evaluation des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg (E-Government-Gesetzes - E-Gov-G BW) beauftragt. Ein wesentliches Ziel der Evaluation ist es, die Wirkungen der gesetzlich festgelegten Handlungspflichten (z.B. Bereitstellung von Online-Formularen, Angebot von elektronischen Bezahlmöglich­keiten) zu überprüfen.

Hierzu werden alle relevanten Akteure in den Evaluationsprozess einbezogen. Neben den Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbänden sind dies die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen. Ein weiteres Ziel der Evaluation ist es, die Wirkungen der im E-Government-Gesetz geregelten Organisationsstruktur und Struktur der Zusammenarbeit in der Informationstechnologie zu untersuchen. Um die für die Evaluation benötigten Daten zu erheben, kommen verschiedene Erhebungsinstrumente zum Einsatz (Webseitenanalyse, Onlinebefragungen der relevanten Akteure, leitfaden­gestützte Interviews mit den Vertreterinnen und Vertretern der neu geschaffenen Gremien). Der Abschlussbericht wird im Herbst 2020 vorliegen.

Ansprechpartner am FÖV: Axel Piesker

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