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Jugend-Check als Werkzeug für besseres Recht

Der Jugend-Check hat im Jahresbericht der Bundesregierung zur besseren Rechtsetzung 2018 besondere Beachtung gefunden. In der im Juni 2019 unter dem Titel „Bessere Werkzeuge für besseres Recht“ veröffentlichten Bilanz für das Jahr 2018 wird der Jugend-Check als ein ausgewähltes Einzelvorhaben, das die Wirkungen von Gesetzen auf junge Menschen prüft und beschreibt, dargestellt. Resonanz für das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) auf hochrangiger Politik-Ebene: In dem gerade beschlossenen Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2018 wird das Kompetenzzentrum Jugend-Check als Projekt zur Gesetzesfolgenabschätzung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) ausführlich beschrieben. Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung bestätige, dass die Belange junger Menschen im politischen Tagesgeschäft seltener berücksichtigt würden. Hier setze der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Jugend-Check an, die Wirkungen eines Gesetzes bereits im Entwurfsstadium zu erfassen und auf mögliche Nebenwirkungen aufmerksam zu machen.

Innerhalb des FÖV ist das KomJC an das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) angegliedert. Seit April 2018 sind 49 Jugend-Checks veröffentlicht worden, die beabsichtigte wie auch unbeabsichtigte Auswirkungen von Gesetzesentwürfen auf das Leben junger Menschen systematisch, objektiv und differenziert durch eine wissenschaftlich begleitende Folgenabschätzung aufzeigen.

Im November 2018 wurde ein umfassender Bericht über die Arbeit des KomJC veröffentlicht, in dem aufgezeigt wurde, dass der Jugend-Check funktioniert. Mehr zum Jugend-Check, seiner Funktionsweise und den einzelnen Jugend-Checks ist hier zu finden.

Mit dem Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung stellt die Bundesregierung dar, welche Be- oder Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung aus den Gesetzgebungsinitiativen der Bundesregierung folgen. Der Bericht ist hier abrufbar.

Ansprechpartnerin am FÖV: Anja Kettgen-Hahn

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