Die im Auftrag des Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) durchgeführte Evaluation des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) hat das FÖV im August 2023 abgeschlossen. Für die Durchführung der Evaluation wurde ein interdisziplinärer Untersuchungsansatz gewählt, der rechts-, sozial- und verwaltungswissenschaftliche Perspektiven miteinander verknüpft und unterschiedliche Methoden der empirischen Sozialforschung kombiniert. Im Rahmen des einjährigen Evaluationsvorhabens wurden folgende Aspekte näher untersucht:
- Vollzug der Regelungen des ThürTG zum Informationszugang auf Antrag und zum TLfDI inkl. des bei ihm angesiedelten Beirats sowie der Regelungen der ThürTGVwKostO
- Nutzung des Thüringer Transparenzportals
- Erforderlichkeit und Geeignetheit der im Vergleich zum Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vorgenommenen Neuregelungen außerhalb der §§ 5-8 ThürTG und der ThürTPVO
- Organisationale, personelle und finanzielle Auswirkungen auf die in § 2 ThürTG genannten Stellen
- Nebeneffekte des ThürTG
- Umfang der Erreichung der Ziele des ThürTG
Ansprechpartner am FÖV:Fabian Mateina