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Aktuelle Fragen der Eingruppierung

Die Forschungsstelle öffentlicher Dienst veranstaltete am 1. September 2022 unter der Leitung von Prof. Dr. Constanze Janda und Milena Herbig einen Workshop zu aktuellen Fragen der Eingruppierung. Die Veranstaltung griff aktuelle Rechtsfragen auf und bot viel Raum für Diskussion und zum Austausch.

Zum Auftakt gab Prof. Dr. Jürgen Treber, Vorsitzender des für Eingruppierungen zuständigen 4. Senats des BAG einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung des Senats zum Thema. Dabei ging er insbesondere auf die kontrovers diskutierte Entscheidung zu Arbeitsvorgängen bei der Tätigkeit zweier Justizfachangestellten in einer Serviceeinheit ein und stellte diese in den Zusammenhang langjähriger Entwicklungslinien der Rechtsprechung. Er erläuterte die Bedeutung von Stellenbeschreibungen und ging auf die Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsrechtsstreit ein.

Im Rahmen eines „World Café“ diskutierten die Teilnehmenden anschließend zu den Themen „Arbeitsvorgang“, „unbestimmte Rechtsbegriffe“ und „diskriminierungsfreie Eingruppierung“.

Dr. Eberhard Natter, Präsident des LAG Baden-Württemberg, erörterte anhand von Beispielen aus der Praxis der Teilnehmenden die Bedeutung von Arbeitsvorgängen und die Auswirkung der Rechtsprechung des BAG hierauf sowie Möglichkeiten, eine „Schieflage“ bei Eingruppierungsergebnissen zu vermeiden. Hierbei kamen die Teilnehmenden überwiegend zu dem Schluss, dass eine zu kleinteilige Aufteilung von Tätigkeiten ebenfalls nicht praktikabel wäre. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob Probleme bereichsspezifisch gelöst werden könnten, anstatt beim Begriff des Arbeitsvorgangs anzusetzen.

Simone Heim und Birgit Stegmann von der Stadtverwaltung Pirmasens leiteten die Gruppe zum Thema „unbestimmte Rechtsbegriffe“. Dabei war sich die Gruppe einig, dass die Entgeltordnungen alle Stellen erfassen könnten, aber nicht unbedingt alle für die jeweilige Stelle benötigten Kompetenzen berücksichtigt würden. Dabei kam die Frage auf, ob in den Fällen, in denen Aufgaben erhöhte Anforderungen an „Soft Skills“ der Beschäftigten stellen, diese sich auf die Eingruppierung auswirken könnten. Als Lösung wurde eine Subsumtion unter den Begriff der „Fachkenntnisse“ vorgeschlagen. Bedenken gab es hinsichtlich der Messbarkeit von „Soft Skills“.

Prof. Dr. Reingard Zimmer (HWR Berlin) führte in das Thema „Diskriminierungsfreie Eingruppierung“ ein. Die Diskussion im World Café hierzu leitete Prof. Dr. Constanze Janda. Der Schwerpunkt lag auf Diskriminierung wegen des Geschlechts. Die Teilnehmenden waren sich uneins, ob das an objektive Maßstäbe anknüpfende Tarifrecht Diskriminierungsgefahren birgt. Dass sich aber die gesellschaftliche Wertschätzung bestimmter Berufsfelder auch im Entgelt niederschlägt, war allgemeiner Konsens. Insofern wurde auch an die Diskussion um die Messbarkeit von Fähigkeiten wie Teamfähigkeit, Kommunikation und Multitasking angeknüpft, die oftmals Frauen zugeschrieben werden.

Zum Schluss kommentierte Sebastian Günther, stellvertretender Geschäftsführer der VKA, die Themen aus Sicht einer der beteiligten Tarifvertragsparteien. Der geplante Beitrag hierzu von ver.di aus gewerkschaftlicher Sicht fiel leider kurzfristig aus. Sebastian Günther führte aus, dass insbesondere das Thema der Arbeitsvorgänge aktuell eine weniger wichtige Rolle spiele, auch wenn aus seiner Sicht hier Änderungsbedarf bestehe. Insgesamt zeige sich jedoch immer wieder, dass die Entgeltordnungen gut funktionierten.

Ansprechpartnerin am FÖV: Milena Herbig

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