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Der "Whole-of-Government-Ansatz"
Die traditionelle, hierarchische Linienorganisation der öffentlichen Verwaltung stößt angesichts wachsender Komplexität und Krisendynamik zunehmend an ihre Grenzen. Gefordert sind flexible Strukturen, die schnelle Anpassungen ermöglichen und ressortübergreifende Zusammenarbeit stärken.
Transformation challenges and administrative capacity of the environmental administration in North Rhi
How can an effective environmental administration be secured in times of external challenges and a shrinking supply of qualified personnel? The project provides an analysis of the current situation with the aim of evaluating the administration's performance in environmental and nature conservation, as well as the challenges arising from the transformation.
Transformation challenges and administrative capacity of the environmental administration in North Rhine-Westphalia
How can an efficient environmental administration be reorganised in the face of a shortage of skilled workers and growing challenges and tasks? The project develops concepts to ensure effectiveness in challenging times.
Art. 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Das Verhältnis zwischen ASB und Verarbeitern ist im Allgemeinen durch den Amtsermittlungsgrundsatz geprägt: Die Behörden haben den Sachverhalt selbstständig zu ermitteln.
Art. 32 - Sicherheit der Verarbeitung
In einer Welt komplexer Datenverarbeitungsprozesse und wachsender Vernetzung nehmen Bedrohungen für die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten drastisch zu – sei es durch Distributed-Denial-of-Service-Attacken, den Einsatz von Schadprogrammen wie Ransomware, Würmer oder Identitätsdiebstahl, sei es durch Computerviren und Trojaner.
Art. 33 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Art. 33 legt dem Verantwortlichen und (in abgeschwächter Form) dem Auftragsverarbeiter eine Meldepflicht auf.
Art. 34 - Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Art. 34 trägt dem Verantwortlichen auf, alle Personen zu benachrichtigen, die eine Verletzung ihrer personenbezogenen Daten iSd Art. 4 Nr. 12 erlitten haben.
Art. 35 - Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 35 ist Ausdruck des risikobasierten Regulierungsansatzes der DS-GVO.
Art. 14 - Menschliche Aufsicht
KI-Systeme bestechen zwar durch eine beeindruckende Leistungskraft und Effizienz. Ihnen unterlaufen aber auch überraschende Fehler.