Further Publications

Jugend-Check zur Thüringer Bauordnung (ThürBO) (Stand: 04.04.2023)

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild
Further Publications

Mit dem Gesetzentwurf soll die Thüringer Bauordnung (ThürBO) neugefasst werden. Hierbei sollen u.a. verschiedene Regelungen für das Bauen im Bestand verändert werden, um „kurz-fristig zur Verfügung stehenden kostengünstigen Wohnraum“ zu schaffen. Zudem soll mit der Neufassung die Verkehrswende unterstützt und der größeren Bedeutung des Fahrrads als Verkehrsmittel Rechnung getragen werden. 

Folgende zentrale Auswirkungen wurden identifiziert: 

Der Gesetzentwurf sieht Erleichterung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden vor, u.a. den Wegfall der Pflicht zur Errichtung von Aufzügen (§ 42 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 Nr. 2, 3 Thür-BO). Weiterhin sollen Erleichterungen eintreten, wenn bestehende Wohnungen aufgeteilt werden oder mehr Wohnraum geschaffen wird, indem z.B. das Dachgeschoss ausgebaut wird (§§ 52 Abs. 2 Nr. 2; 53 Abs. 1 S. 4 ThürBO). Insofern dadurch günstiger Wohnraum entsteht, kann dieser besonders für junge Menschen attraktiv sein, da sie, anders als Familien mit kleinen Kindern oder älteren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, häufig nicht auf z.B. Aufzüge angewiesen sind. Jedoch ist nicht absehbar, inwiefern tatsächlich Wohnraum entsteht, der für junge Menschen erschwinglich ist. Denn die Erleichterungen bestehen nicht nur mit Bezug auf Wohnraum und zudem ist nicht geregelt in welchem Preissegment sich hierdurch neu geschaffener Wohnraum bewegen muss. 

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass in Zukunft bei allen neugeschaffenen baulichen Anlagen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen errichtet werden muss (§ 52 Abs. 1 S. 2 ThürBO). Dies kann dazu beitragen, dass die Mobilität mit dem Fahrrad erleichtert wird. Das ist insbesondere für junge Menschen bedeutsam, weil das Fahrrad für viele von ihnen eine wichtige selbstbestimmte und zugleich kostengünstige Mobilitätsform ist.