Jugend-Check zum Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Thüringer Gesundheitsdienstgesetz – ThürGDG) (Stand: 26.08.2025)
Mit dem Entwurf für ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Thür-GDG) soll eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geschaffen werden. Bisher stellt die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten die zentrale Regelung für den ÖGD dar. Mit dem Gesetzentwurf soll eine rechtssichere Basis von Gesetzesrang geschaffen werden, welche die Anforderungen an den modernen und zukunftsorientierten Gesundheitsdienst erfüllt.
Folgende zentrale Auswirkungen wurden identifiziert:
Die geplante gesetzliche Neuregelung des ÖGD in Thüringen kann dazu beitragen, die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention für junge Thüringerinnen und Thüringer zu verbessern. Denn die explizite Erwähnung von Schulen als eine der Lebenswelten, für welche die Gesundheitsämter zusammen mit entsprechenden Organisationen gesundheitliche Ziele und Schwerpunkte für die Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung setzen sollen (§ 7 Abs. 2 S. 1 ThürGDG kann dazu beitragen, dass junge Menschen und ihre gesundheitlichen Bedarfe bei der Festlegung von Maßnahmen und der Planung von Zielen eher mitgedacht werden.
Durch die gesetzliche Festlegung, dass die Gesundheitsämter im Rahmen ihrer Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes auch Vorsorgeuntersuchungen und soweit notwendig Impfungen durchführen sollen (§ 11 Abs. 3 S. 1, 2 ThürGDG), könnte sichergestellt werden, dass diese Angebote weiterhin zur Verfügung stehen und mögliche Impflücken geschlossen sowie Vorsorgebedarfe abgedeckt werden. Hiervon könnten vor allem junge Menschen profitieren, die nicht ausreichend individualmedizinisch angebunden sind.
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