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Ökonomische Konkretisierung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Berechnung der Besoldung; Methodik und Erstellung einer Datenbank

Laufzeit: 1.11.2016 - 31.12.2022

Mit seinen Urteilen zur A- und R-Besoldung (2015) legte das BVerfG erstmals konkrete ökonomische Parameter fest, die eine Berechnung amtsangemessener Besoldung ermöglichten. In einem dreistufigen Verfahren wird zunächst anhand einer Prüfung präzise quantifizierbarer Vergleichsparameter (Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten, Nominallohnindex als Index der gesamtwirtschaftlichen Einkommensentwicklung, Verbraucherpreisindex/reale Bezügeentwicklung, Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen/Erfahrungsstufen und zum sozialrechtlichen Existenzminimum, Vergleich zum Bund und zu den anderen Bundesländern) ermittelt, ob eine amtsangemessene Besoldung vermutet werden kann. Diese Vermutung kann dann in einem zweiten Schritt durch weitere Kriterien erhärtet oder widerlegt werden, bevor im dritten Schritt geprüft wird, ob eine festgestellte Unteralimentierung eventuell durch das Vorliegen besonderer Bedingungen wie z.B. einer Haushaltsnotlage legitimiert werden kann.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht sehr konkrete Kriterien und Indikatoren vorgegeben hat, fehlt eine konsistente und statistisch valide Methodik, wie die in den Urteilen genannten Kriterien präzise auch im langjährigen Längsschnitt gemessen werden und damit auch als Grundlage für einen Vergleich des Bundes und der Bundesländer dienen können. Das Projekt hat zum Ziel, ein empirisch fundiertes Indikatorenset zu entwickeln, Methodik zu entwickeln, die diese Berechnungen für alle 16 Bundesländer und den Bund in vergleichbarer Weise ermöglicht. Bislang ungeklärt ist zudem, wie Veränderungen insb. bei Beihilfe und in der Beamtenversorgung mit den Kriterien der ersten Prüfungsebene verknüpft werden können, da sie unmittelbar und mittelbar - z.B. über die Zeitschiene - Auswirkungen auf die tatsächliche Höhe der Brutto- und Nettoeinkommen der BeamtInnen haben.

Für die Analyse und erst recht für den vom Bundesverfassungsgericht geforderten systematischen Vergleich sind eine Vielzahl von Daten erforderlich, für die seit der Dezentralisierung von Besoldung und Versorgung in der Föderalismusreform I nicht mehr einheitlich bereitgestellt werden. Deshalb wird im Rahmen des Projekts eine Besoldungs- und Versorgungsdatenbank aufgebaut, die zugleich auch Transparenz schafft über die inzwischen sehr unterschiedlichen Entwicklungen im Bereich der Beamtenbesoldung und -versorgung von Bund und Ländern sowie der Tarifbeschäftigung.

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor blauem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

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