Zum 30. Juni 2025 wurde die vom FÖV durchgeführte Evaluation von fünf Befugnisnormen (§ 21 Abs. 2 und 3, § 57 Abs. 4, § 58, § 59 und § 61) des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) abgeschlossen. Das vom Sächsischen Staatsministerium des Innern in Auftrag gegebene Projekt lief seit März 2020 und hatte zum Ziel, die Anwendbarkeit und Auswirkungen von fünf gefahrenabwehrrechtlichen Befugnisnormen des im Jahr 2020 in Kraft getretenen SächsPVDG zu prüfen. Das Staatsministerium des Innern berichtet dem Sächsischen Landtag über die Ergebnisse der Evaluation.