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Person

Dr. Manuela Bao | Forschungsreferentin

Willkommen auf meiner Homepage Als promovierte Volljuristin arbeite ich im Bereich „Digitale Transformation im Rechtsstaat“ unter der Leitung von Prof. Mario Martini. Meine Forschungsschwerpunkte liegen vornehmlich im Bereich des Datenschutz- und Cybersicherheitsrechts. Zuvor habe ich von 2013-2018 am Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie und von 2018-2024 am FZI Forschungszentrum Informatik zu informationsrechtlichen Herausforderungen neuer Technologien wie dem autonomen Fahren geforscht. Meine Dissertation behandelt das Thema Datenökonomie und Selbstdatenschutz. Als Lehrbeauftragte halte ich an der Hochschule Offenburg eine Vorlesung zum EU-Recht. Darüber hinaus bin ich Mitglied des Editorial Boards der International Cybersecurity Law Review, Zeitschrift für Cybersicherheit und Recht. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu meinem Leben sowie ein Verzeichnis meiner Schriften. Ich freue mich über Ihr Interesse. Bitte kontaktieren Sie mich , wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind.

Speyer
Publikationen

Art 68 (Europäischer Datenschutzausschuss), Art. 69 (Unabhängigkeit)

Der EDSA spannt gleichsam ein gemeinsames verwaltungsorganisatorisches Dach über die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten, das ihre Tätigkeit überwölbt.

  • Prof. Dr. Mario Martini
2024-12-19 Weitere Publikationen In: DS-GVO/BDSG, Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz: Heidelberger Kommentar, C. F. Müller: Heidelberg, S. 1153-1194.
Publikationen

Freie Fahrt für freie Daten? Das Mobilitätsdatengesetz im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Datennutzung

Intelligente Mobilitätssysteme verheißen, den öffentlichen und privaten Verkehr nahtlos zu einem übergreifenden Verkehrsökosystem zu verknüpfen.

  • Prof. Dr. Mario Martini
  • Nik Roeingh
2024-12-17 Weitere Publikationen In: Neue Juristische Wiochenzeitschrift: NJW, Heft 33, S. 2379-2384.
Projekt

Mitgliedstaatliche Regelungsspielräume unter der Datenschutz-Grundverordnung - Die DS-GVO und das nationale Recht

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) wird das Gesicht des Datenschutzrechts nachhaltig verändern. Es sind weniger die materiell-rechtlichen Neuerungen, mit denen sie Akzente setzt. Vor allem sorgen das Marktortprinzip und die Modifikationen in der Struktur der europäischen Datenschutzaufsicht für eine datenschutzrechtliche Frischzellenkur, deren Ausstrahlungswirkung weit über die Grenzen der Union hinausreicht. Kombiniert mit dem Wechsel zur Handlungsform der Verordnung geht damit eine - im Verhältnis zum bisherigen Richtlinien-Regime - deutlich sichtbare Harmonisierung einher. In der Sache ist die EU-DS-GVO allerdings in Teilen eher eine Richtlinie im Verordnungsgewand: Mit rund vier Dutzend Öffnungsklauseln eröffnet sie den Mitgliedstaaten großen Spielraum für eigene normative Nuancen insbesondere im öffentlichen Sektor. Das Projekt warf einen vertiefenden Blick darauf, inwiefern die EU-DS-GVO das deutsche Datenschutzrecht veränderte und wie weit die nationalen Ausgestaltungsspielräume reichten. Im Fokus standen dabei in besonderer Weise die datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche die EU-DS-GVO für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung vorsieht.

Laufzeit: 01.02.2016 - 31.12.2018
Publikationen

Die Datenschutz-Grundverordnung: Revolution oder Evolution im europäischen und deutschen Datenschutzrecht?

  • Prof. Dr. Mario Martini
  • Jürgen Kühling
2016-12-13 Weitere Publikationen In: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) (2016), S. 448-454.
Publikationen

Finanzkontrolle und Datenschutz: Die Rechnungshöfe im Mehrebenensystem des europäischen Datenschutzrechts

  • Prof. Dr. Mario Martini
  • Thomas Kienle
2019-11-11 Weitere Publikationen In: Die Verwaltung 2019, S. 467-499.
Projekt

Erstellung eines Leit­fadens zur Durch­führung von ex-post-Gesetzes­evaluationen unter besonderer Berück­sichtigung der daten­schutz­rechtlichen Folgen

In den letzten Jahren wurde in zu­neh­mendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Recht­setzung wurden Maß­nahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulie­rungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechts­optimierung, das immer wieder als Kern­element einer solchen Vor­gehens­weise genannt wird, ist die Gesetzes­folgen­abschätzung. Darüber hinaus sind in jüngster Vergan­genheit wieder zunehmend Fragen zu den daten­schutz­rechtlichen Aus­wirkungen recht­licher Regelungen – insbesondere im Sicher­heits­bereich – in den Mittel­punkt des öffent­lichen und poli­tischen Interesses gerückt. Aus diesem Grund hat der Bundes­beauf­tragte für den Daten­schutz und die Informations­freiheit das FÖV mit der Erstellung eines Leit­fadens zur Durch­führung von ex-post-Gesetzes­evaluationen beauftragt, der sich vor allem mit der Erfassung der daten­schutz­rechtlichen Folgen beschäftigt.

Laufzeit: 01.06.2012 – 31.12.2012 | Finanzierung: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Publikationen

Datenschutz an Hochschulen in der COVID-19-Krise

  • Dr. Jonas Botta
2021-03-09 Weitere Publikationen Rundschreiben des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen: Zeitschrift für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stuttgart: Boorberg, Heft 2, S. 10-13
Publikationen

Art. 22 DSGVO - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

  • Prof. Dr. Mario Martini
2021-06-10 Weitere Publikationen In: Datenschutz-Grundverordnung Bundesdatenschutzgesetz, München: C. H. Beck, 3. Aufl., S. 335-369
Publikationen

Art. 21 DSGVO - Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

  • Prof. Dr. Mario Martini
2021-06-10 Weitere Publikationen In: Datenschutz-Grundverordnung Bundesdatenschutzgesetz, München: C. H. Beck, 3. Aufl., S. 307-335
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