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Art 68 (Europäischer Datenschutzausschuss), Art. 69 (Unabhängigkeit)
Der EDSA spannt gleichsam ein gemeinsames verwaltungsorganisatorisches Dach über die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten, das ihre Tätigkeit überwölbt.
Freie Fahrt für freie Daten? Das Mobilitätsdatengesetz im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Datennutzung
Intelligente Mobilitätssysteme verheißen, den öffentlichen und privaten Verkehr nahtlos zu einem übergreifenden Verkehrsökosystem zu verknüpfen.
Mitgliedstaatliche Regelungsspielräume unter der Datenschutz-Grundverordnung - Die DS-GVO und das nationale Recht
Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) wird das Gesicht des Datenschutzrechts nachhaltig verändern. Es sind weniger die materiell-rechtlichen Neuerungen, mit denen sie Akzente setzt. Vor allem sorgen das Marktortprinzip und die Modifikationen in der Struktur der europäischen Datenschutzaufsicht für eine datenschutzrechtliche Frischzellenkur, deren Ausstrahlungswirkung weit über die Grenzen der Union hinausreicht. Kombiniert mit dem Wechsel zur Handlungsform der Verordnung geht damit eine - im Verhältnis zum bisherigen Richtlinien-Regime - deutlich sichtbare Harmonisierung einher. In der Sache ist die EU-DS-GVO allerdings in Teilen eher eine Richtlinie im Verordnungsgewand: Mit rund vier Dutzend Öffnungsklauseln eröffnet sie den Mitgliedstaaten großen Spielraum für eigene normative Nuancen insbesondere im öffentlichen Sektor. Das Projekt warf einen vertiefenden Blick darauf, inwiefern die EU-DS-GVO das deutsche Datenschutzrecht veränderte und wie weit die nationalen Ausgestaltungsspielräume reichten. Im Fokus standen dabei in besonderer Weise die datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche die EU-DS-GVO für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung vorsieht.
Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Folgen
In den letzten Jahren wurde in zunehmendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Rechtsetzung wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulierungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechtsoptimierung, das immer wieder als Kernelement einer solchen Vorgehensweise genannt wird, ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Darüber hinaus sind in jüngster Vergangenheit wieder zunehmend Fragen zu den datenschutzrechtlichen Auswirkungen rechtlicher Regelungen – insbesondere im Sicherheitsbereich – in den Mittelpunkt des öffentlichen und politischen Interesses gerückt. Aus diesem Grund hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das FÖV mit der Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen beauftragt, der sich vor allem mit der Erfassung der datenschutzrechtlichen Folgen beschäftigt.