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Dritter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check:
Mit 91 veröffentlichten Jugend-Checks und 490 geprüften Gesetzentwürfen hat der Jugend-Check auch in der 20. Legislaturperiode seine Wirksamkeit bewiesen. Eine externe, wissenschaftliche Gesetzesfolgenabschätzung funktioniert.
Dylan Bossmann Everitt
Willkommen auf meiner Homepage Ich bin als Forschungsreferent im Programmbereich „Digitale Transformation im Rechtsstaat“ unter Leitung von Prof. Dr. Mario Martini tätig. Mein besonderes Interesse gilt der Schnittstelle zwischen Recht und Digitalisierung. Vorerfahrungen habe ich in internationalen Großkanzleien gesammelt, sowie in einem KI-basierten Startup. Zudem habe ich mich im Schwerpunktstudium der rechtsgebietsübergreifenden rechtlichen Erfassung der Digitalisierung gewidmet. Mein aktueller Forschungsschwerpunkt umfasst die Regulierung neuer digitaler und technischer Entwicklungen, vor allem im Verteidigungs- und Sicherheitssektor. In diesem Bereich möchte ich auch mein Promotionsvorhaben realisieren. Ich freue mich über Ihr Interesse. Bitte kontaktieren Sie mich , wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind.
Enwicklung eines Prüfinstrument für die Durchführung eines Jugend-Checks für Gesetzesvorhaben des Landes Berlin
Das FÖV wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beauftragt, zwischen September 2024 und Juli 2025 ein Konzept zur Entwicklung eines Jugend-Checks Berlin zu erarbeiten und vorzulegen. Grundlage hierfür ist ein Senatsbeschluss aus dem April 2024, in dem die Implementierung eines Jugend-Checks festgeschrieben wurde.
Bundesjugendministerin Karin Prien nimmt Dritten Bericht des KomJC entgegen
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) hat seinen Dritten Bericht in einer Veranstaltung mit Bundesjugendministerin Karin Prien und den Abgeordneten Jasmina Hostert (SPD) und Ralph Edelhäußer (CSU) vorgestellt und veröffentlicht. Der Bericht „Der Jugend-Check in der 20. Legislaturperiode. Junge Menschen von Beginn an in der Gesetzgebung mitdenken“ blickt auf die jugendgerechte Gesetzesfolgenabschätzung in der vergangenen Legislaturperiode zurück.
KI-Compliance? - Regelungen zum Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung
Der Beitrag untersucht zum einen, welche Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere von Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, in öffentlichen Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene bestehen und zum anderen wie die prozedurale und instrumentelle Ausgestaltung von KI-Compliance in der öffentlichen Verwaltung aussieht.
Wissen als Steuerungsressource der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung in Deutschland unterliegt einer Transformation, die neben der Sicherstellung qualifizierten Personals auch den Zuwachs komplexer Aufgaben umfasst. Dies stellt eine Herausforderung dar, da oft nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen.
Neues Projekt „Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratgesetzes“ startet
Im September 2025 startete das vom Sächsischen Staatsministerium für Justiz beauftragte Projekt zur Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes. Bis Ende März 2026 wird das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) die Wirksamkeit der Arbeit des Sächsischen Normenkontrollrats mithilfe qualitativer und quantitativer Methoden untersuchen.
Dr. Jonas Botta als Sachverständiger zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts
Dr. Jonas Botta, Forschungsreferent am FÖV, hat am 29. September 2025 als Sachverständiger im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zur geplanten Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts Stellung genommen. Im Fokus seiner Stellungnahme standen die besonders grundrechtssensiblen Ermächtigungsgrundlagen zum Training und zur Testung von KI-Systemen (§ 42d ASOG-E) und zur automatisierten Datenanalyse (§ 47a ASOG-E).
Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratgesetzes
Der Sächsische Normenkontrollrat ist ein Gremium zur Beratung der Landesregierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung. Das FÖV evaluiert das zugrundeliegende Gesetz.