Mit dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) soll die dritte Stufe zur sogenannten „Inklusiven Lösung“ vollzogen werden, die die vorrangige Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit und ohne (drohende) Behinderungen vorsieht.
Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherzustellen sowie angemessene Regelung hinsichtlich der subjektiven Rechte der Betroffenen zu schaffen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird.
Wie verändern sich Tätigkeiten, berufliche Anforderungen, Arbeitsweisen und Arbeitskultur durch die Digitalisierung des öffentlichen Sektors? Auf welche Kompetenzen und Qualifikationen kommt es zukünftig verstärkt an?