Polizeiroboter: Freund, Helfer, Datensammler

Das Arsenal der deutschen Polizei erweitert sich um robotisierte Vierbeiner: Das Modell „Spot“ von Boston Dynamics ist ein Verkaufsschlager unter Sicherheitsbehörden weltweit – die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben sich bereits Exemplare angeschafft. Die Roboter sind mit Kameras sowie anderen Sensoren ausgestattet und erheben Daten in ihrer Umgebung. Dadurch lassen sich für Streifengänge, zur Erkundung von Gefahren oder zur taktischen Unterstützung nutzen. Erfassen sie personenbezogene Daten, greift ihr Einsatz in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) der Betroffenen ein. Betreten sie private Räume, tastet ihr Einsatz die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) an. Bislang sieht das Gefahrenabwehrrecht keine ausdrücklichen Befugnisse für den Einsatz von Polizeirobotern vor. Manche Unterstützungsleistungen der Roboter lassen sich allerdings auf die bestehenden (Datenverarbeitungs-)Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden stützen.
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