Neutralitätsregelungen in der öffentlichen Verwaltung und der unionsrechtliche Diskriminierungsschutz wegen der Religion:
FÖV Praxishinweis Europäisierung öffentlicher Dienst

Besprechung von EuGH, Urteil vom 28.11.2023, Rs. C-148/22, OP / Commune d’Ans, ECLI:EU:C:2023:924
Der EuGH erweitert seine Rechtsprechung zur Vereinbarkeit von Neutralitätsregelungen am Arbeitsplatz privater Arbeitgeber mit dem Schutz vor Diskriminierung wegen der Religion nach der RL 2000/78 auf öffentliche Arbeitgeber. Der EuGH verstetigt seine Rechtsprechung zur unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung, räumt den Mitgliedstaaten jedoch einen großen Wertungsspielraum für die Einführung und Ausgestaltung von Neutralitätsregelungen ein und verzichtet auf das Erfordernis eines „wirklichen Bedürfnisses“. Das Urteil stellt das erste höchstrichterliche Urteil in Bezug auf die öffentliche Verwaltung dar und lässt einige Schlussfolgerungen für den öffentlichen Dienst in Deutschland zu. Hiernach kann die bisherige deutsche Rechtsprechung zu Neutralitätsregelungen im öffentlichen Dienst, primär in Bezug auf sog. Kopftuchverbote, grundsätzlich beibehalten und weiterentwickelt werden.
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