Auswirkungen von EU-Recht/EuGH-Urteilen sowie EMRK/EGMR-Urteilen auf den öffentlichen Dienst
Hinsichtlich der Auswirkungen des EU- und des Konventionsrechts (EMRK) auf den öffentlichen Dienst in Deutschland besteht besonderer Forschungsbedarf. Auch wenn die EU keine Kompetenz zur Regelung des Dienstrechts hat, entstehen durch die extensive Auslegung der europäischen Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbote durch den EuGH immer wieder neue Konflikte zwischen Unions- und nationalem Dienstrecht.
So hat der EuGH Regelungen verschiedener Mitgliedstaaten im Bereich der Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten wegen Verstößen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Loyalitätsgebot beanstandet. Im Bereich der Besoldung musste der EuGH die Frage beantworten, ob die ursprüngliche Altersdiskriminierung perpetuierende Umstellung von Dienstalter auf aufsteigende Erfahrungsstufen und das dazu eingerichtete Übergangsregime gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß (verneinend, Rs. „Specht“, C-501/12). Zudem können sich Fragen der Verjährung etwaiger Ansprüche stellen (Rs. „Pohl“, C-429/12). Auch im Bereich des Urlaubsrechts führte die weite Auslegung der EU-Arbeitnehmerrechte zu Kollisionen mit nationalem Dienstrecht. Die dem deutschen Dienstrecht immanente Unterscheidung zwischen Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird von der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG nicht nachvollzogen. Hieraus folgen zahlreiche Konflikte mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.
Ein ähnlicher Befund ergibt sich hinsichtlich des Verhältnisses zwischen nationalem Dienstrecht einerseits und der EMRK andererseits. Nach der Rechtsprechung des EGMR fallen beamtenrechtliche Streitigkeiten in den Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 EMRK unter dem Begriff der „zivilrechtlichen Ansprüche“ (Rs. „Eskelinen u.a. / Finnland“, 63235/00). Deshalb ist die Rechtsprechung des EGMR zu überlanger Verfahrensdauer auch im Rahmen von Disziplinarverfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 19.10.2011, 2 BvR 754/10).
Praxishinweise zur Europäisierung des deutschen öffentlichen Dienstes
Vor diesem Hintergrund untersucht das FÖV relevante Entscheidungen des EuGH und des EGMR und erstellt hierzu Hinweise für die Verwaltungspraxis. In diesen Praxishinweisen werden in kompakter Form Gegenstand, Sachverhalt und Entscheidungsgründe der jeweiligen Entscheidung dargestellt, europarechtlich bewertet und eingeordnet sowie die Auswirkungen auf das deutsche Recht reflektiert.
Die Praxishinweise und die zugehörigen Entscheidungen stehen in einer frei zugänglichen Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Datenbank wird fortlaufend ergänzt.
Zudem werden ausgewählte aktuelle Praxishinweise in der Zeitschrift Recht im Amt (RiA) veröffentlicht.
Hier gelangen Sie zur Datenbank.
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