Projekte

Umsetzung des Jugend-Check in Thüringen (Phase 3)

Grupper junger Menschen, eine Jugendliche wird mit einem Mikrofon befragt
Transformation der Verwaltung Laufzeit: 01.02.2022 - 31.12.2026 | Finanzierung: Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Thüringen ist das erste deutsche Bundesland, das den Jugend-Check auf Landesebene eingeführt hat. Der Jugend-Check Thüringen (JCT) wird seit 2022 bis 2026 in einem Modellprojekt erprobt und durch das FÖV von der Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) durchgeführt. Das Projekt wird vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) gefördert. Grundlage für den Jugend-Check Thüringen sind die Kabinettsbeschlüsse des Thüringer Kabinetts vom 23. November 2021 zur Umsetzung des JCT sowie vom 6. August 2024 zur Verlängerung des Projekts. Damit ist Thüringen das erste Bundesland, das die Folgen von Landesgesetzen auf junge Menschen systematisch abschätzt. Neu ist dabei, dass junge Menschen partizipativ in die Gesetzesfolgenabschätzung eingebunden werden. Hierzu arbeitet die ProJCT eng mit der Servicestelle Mitbestimmung am TMSGAFS zusammen. Alle Gesetzentwürfe der Ministerien werden in der Projektphase durch das FÖV geprüft.

Dem Start des Modellprojektes voraus ging eine Phase der Konzeptentwicklung. Dabei erarbeitete das FÖV ab 2020, aufbauend auf den Erfahrungen auf Bundesebene, ein Konzept zur Umsetzung des Jugend-Checks auf Landesebene für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).

Ziel des Jugend-Checks ist es, beabsichtigte und nicht intendierte Folgen eines Gesetzesvorhabens auf junge Menschen zu identifizieren und darzulegen. So werden die Perspektiven junger Menschen im Gesetzgebungsprozess gestärkt und Politik und Verwaltung für die eigenständige Lebensphase Jugend sensibilisiert. Durch die externe wissenschaftliche Durchführung des Jugend-Checks wird sichergestellt, dass mögliche Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf junge Menschen systematisch, objektiv und differenziert erfasst werden. Dabei wird das für Thüringen entwickelte Prüfraster genutzt und mögliche Auswirkungen auf junge Menschen entlang verschiedener Lebensbereiche und Wirkdimensionen identifiziert. Die identifizierten Auswirkungen werden differenziert, auch nach Teilgruppen junger Menschen (z.B. Studierende/Auszubildende; Stadt/Land), dargestellt. Die begleitende Gesetzesfolgenabschätzung ermöglicht eine frühzeitige Sensibilisierung für die Belange junger Menschen und leistet somit einen Beitrag zu besserer Rechtsetzung.

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor gelbem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

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