Jugend-Check Thüringen wird bis 2026 fortgeführt
Das Thüringer Kabinett hat die Fortführung des Jugend-Check Thüringen bis voraussichtlich 2026 beschlossen. Damit kann die Projektstelle Jugend-Check Thüringen ihre Arbeit über 2024 hinaus fortsetzen und weiter zu jugendgerechter Gesetzgebung in Thüringen beitragen.
In der Thüringer Kabinettssitzung am 6. August 2024 wurde die Verlängerung des Jugend-Check Thüringen beschlossen. Damit kann die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) ihre Arbeit in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Mitbestimmung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) voraussichtlich bis mindestens 2026 fortsetzen. Die Verlängerung steht noch unter Haushaltsvorbehalt. Projektträger der ProJCT ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), bei dem auch bereits das Kompetenzzentrum Jugend-Check angesiedelt ist, das den Jugend-Check auf Bundesebene durchführt.
„Der Jugend-Check Thüringen ist ein erfolgreiches Projekt“
Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des FÖV, betonte: „Wir freuen uns, die jugendspezifische Gesetzesfolgenabschätzung in Thüringen über 2024 hinaus fortsetzen zu können und auf den erfolgreich gelegten Grundstein aufbauen zu können.“
Der Thüringer Jugendminister Helmut Holter machte deutlich, dass ihm eine Fortführung des Jugend-Check Thüringen am Herzen liegt: „Der Jugend-Check in Thüringen ist ein erfolgreiches Projekt, das die Belange junger Menschen ganz besonders in den Fokus rückt. Wir wollen den Jugend-Check fortführen und damit als selbstverständlichen Bestandteil der Regierungsarbeit etablieren.“
Erstes Bundesland mit eigenem Jugend-Check
Thüringen war nach dem Bund das erste deutsche Bundesland, das eine jugendspezifische Gesetzesfolgenabschätzung eingerichtet hat. Der Jugend-Check Thüringen wurde im Februar 2022 als Modellprojekt gestartet. Dabei prüfte die ProJCT alle ihr zugeleiteten Gesetzentwürfe der Thüringer Landesregierung in der Phase der Anhörung auf ihre möglichen Auswirkungen auf junge Menschen in Thüringen. Insgesamt wurde zu neun Entwürfen ein Jugend-Check veröffentlicht, das entsprach etwa einem Drittel der geprüften Gesetzentwürfe. Im Jahr 2023 wurde zudem das „Jugend-Team“ als partizipatives Format zur Einbeziehung junger Menschen im Rahmen des Jugend-Checks erprobt. Die Aufgabe der ProJCT war hier die wissenschaftliche Aufbereitung der Gesetzesentwürfe und die jugendgerechte Vermittlung der Inhalte im Rahmen der Veranstaltungen.