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„Once only" versus „only once": Das Once-only-Prinzip zwischen Zweckbindungsgrundsatz und Bürgerfreundlichkeit
Formulare begleiten das Leben des Bürgers von der Wiege bis zur Bahre, heißt es im Volksmund. Dass die Verwaltung ihm Informationen abverlangt, die ihr bereits bekannt sind, nimmt der Citoyen ebenso mürrisch wie klaglos hin. Das sog. Once-only-Prinzip setzt dem einen regulatorischen Gegenentwurf entgegen.
Die Blockchain-Technologie und das Recht auf Vergessenwerden
Eine neue Technologie erobert die Welt: die Blockchain. Nicht nur Technik-Auguren trauen ihr zu, einen Quantensprung der digitalen Evolution auszulösen. Sie hat das Zeug, vertrauenswürdige Intermediäre wie Registraturbehörden oder Banken zu ersetzen. Denn sie formt einen effizienten technologischen Abwicklungsrahmen für Prozesse, die bislang noch relevante Transaktions- und Verwaltungskosten verschlingen.
Art. 91c Abs. 5 GG und das neue Zugangsregime zur digitalen Verwaltung. Quantensprung oder zu kurz gesprungen?
Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verhilft dem deutschen E-Government zu einem substanziellen Innovationssprung: Art. 91c Abs. 5 GG hebt einen neuen Kompetenztitel aus der Taufe, um Bürgern und Unternehmen einen übergreifenden digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen zu verschaffen. Auf dieser Grundlage will der Bund ein digitales Pendant zur Rufnummer 115 etablieren. Die neue Kompetenznorm und ihre einfachgesetzliche Ausgestaltung unterzieht der Beitrag einem kritischen Blick – und legt den Finger in ihre offenen Wunden.
Kann der gesellschaftliche Impact von Forschung gemessen werden? Herausforderungen und alternative Evaluationsansätze
Measuring societal impacts of research is a challenging task in research evaluation. In this article, we describe several of these challenges with regard to causal inference, time lag, side-effects, operationalization, comparability between disciplines, and availability of required data. We show how different approaches deal with these challenges in evaluation practice and focus on a particular approach named “practice impact” in more detail. This approach includes an improved documentation and is sought to have positive effects on innovation processes and synergies with research and research funding. Moreover, dialogue with different user groups is fostered and serves to make evaluation beyond scientific impact desired, feasible, and efficient.
A two-step approach to evaluating sustainability-related consumer education interventions
The characteristics of creative educational interventions and the way they are implemented in the field often make their evaluation a challenging task. This article uses an exemplary intervention from a large-scale consumer education program on climate protection to present the design, method, and results of a two-step evaluation procedure which allows evaluators to cope with such a situation. Step 1 aims to answer the question of whether or not an intervention actually has the intended effects. Step 2 then assesses the factors that contribute to those effects. Thus, such a two-step evaluation yields information, not only on which interventions are effective and should therefore be maintained, but also on how they should be designed to achieve maximum effects.
Algorithmen als Herausforderung für die Rechtsordnung
Algorithmen, die im Maschinenraum moderner Softwareanwendungen werkeln, sind zu zentralen Steuerungsinstanzen der digitalen Gesellschaft avanciert. Immer nachhaltiger beeinflussen sie unser Leben. Ihre Funktionsweise gleicht aber teilweise einer Blackbox. Die in ihr schlummernden Risiken zu bändigen, fordert die Rechtsordnung heraus. Der Beitrag entwickelt erste Regulierungsideen, mit deren Hilfe sich die Wertschöpfungspotenziale automatisierter digitaler Prozesse mit den Grundwerten der Rechtsordnung, insbesondere der informationellen Selbstbestimmung und Diskriminierungsfreiheit, versöhnen lassen.
Nationales Verfassungsrecht als Prüfungsmaßstab des EuGH? Der Vollzug nationalen Rechts durch die EZB und seine ungelösten Folgeprobleme
Das europäische Bankenaufsichtsrecht wartet mit einem Novum im Europäischen Verwaltungsverbund auf: dem Vollzug nationalen (Bankenaufsichts-)Rechts durch die EZB. Beim Rechtsschutz gegen derartige Vollzugshandlungen muss der EuGH zwangsläufig auch das Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten als Prüfungsmaßstab anlegen. Unterlässt er dies, verstößt er gegen das Rechtsstaatsprinzip; tut er es, fehlt ihm dafür aber die Kompetenz. Dieses Dilemma lässt sich nur durch einen Rückbau der einheitlichen Bankenaufsicht oder durch die Einführung eines Vorlageverfahrens an die nationalen Verfassungsgerichte auflösen. Letzteres schlagen die Autoren vor.
Rechtliche Zulässigkeit einer Personenkennziffer
Eine Personenkennziffer für jeden deutschen Bürger galt lange Zeit als rechtliche Tabuzone. Ein genauer Blick auf die unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen offenbart jedoch: Die Einführung einer Personenkennziffer verstößt im digitalen Zeitalter nicht zwangsläufig gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Programmbereich „Digitalisierung“ am FÖV Speyer analysierte die rechtliche Zulässigkeit als Teil des Gutachtens des Nationalen Normenkontrollrats „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren".
Selbststeuerung als Lösungsansatz
Neue Konzepte der Selbststeuerung helfen, ein volatiles, unsicheres, komplexes und mehrdeutiges Umfeld im öffentlichen Sektor besser zu handhaben, da sie insbesondere eine von oben kaum erzwingbare wissensintensive Zusammenarbeit der Betroffenen fördern. Die Selbststeuerung ist jedoch aufwändig und voraussetzungsvoll.