Kommunale Unternehmen im Regime des Datennutzungsgesetzes

Über 1.500 Unternehmen in Deutschland sind in kommunaler Hand. Sie hüten einen sehr werthaltigen Datenschatz. In welchem Umfang sie diesen intra- und interorganisatorisch nutzen dürfen und inwieweit sie Dritten eine Nutzung gestatten müssen, ist für ihre Geschäftsmodelle von immer größerer Bedeutung. Den normativen Spielraum, in dem sie sich insoweit bewegen, steckt seit dem Jahr 2021 das Datennutzungsgesetz (DNG) ab. Es sieht zwei unterschiedlich invasive Regelungsregime vor: Öffentliche Stellen unterliegen strengeren Vorgaben als Unternehmen der Daseinsvorsorge. Kommunale Unternehmen können sowohl in die eine als auch in die andere Kategorie fallen. Wann sie welcher Gruppe zuzuordnen sind, sagt das Gesetz aber nicht klar. Die daraus erwachsenden Folgen sind gravierend. Der Beitrag entwickelt Antworten auf die offenen Fragen.
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