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Jugend-Check zum Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und zur Errichtung der Sportagentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) (Stand 12.08.2024)

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Spitzensportförderung, um den Spitzensport künftig erfolgreicher zu machen. Dazu sollen u. a. verbesserte Förderungsmodalitäten verabschiedet und die Rahmenbedingungen der Förderung angepasst werden. Es soll ein Sportfördergesetz (SpoFöG) geschaffen werden, welches die Aufgaben sowie die Förderung des Spitzensports regeln soll. Zudem soll die Sportagentur als eine Stiftung öffentlichen Rechts gegründet werden, die als zentraler bundeseinheitlicher Ansprechpartner im Kontext Sportförderung fungieren soll.

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Durch die Verabschiedung des Sportfördergesetzes soll erstmalig die Förderung des Spitzensports als gesamtgesellschaftliche Aufgaben im öffentlichen Interesse bundesgesetzlich festgesetzt werden (§ 1 Abs. 1 S. 1 SpoFöG). Dies kann die Stellung des Spitzensportes aufwerten und die Rahmenbedingungen sowie die Wertschätzung für Spitzenathletinnen und  -athleten verbessern. Dadurch könnten junge Nachwuchsathletinnen und  -athleten ermutigt werden, den Karriereweg des Spitzensportes einzuschlagen.

Besonders erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und  -athleten sollen im Einzelfall unmittelbar während ihrer sportlichen Karriere zur Deckung ihrer individuellen, sportfachlichen und sonstigen Bedarfe durch die Sportagentur gefördert werden können (§ 6 Abs. 2 SpoFöG). Die Möglichkeiten der individuellen Förderung könnten dazu führen, dass fortan die Bedürfnisse junger Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen werden. Durch die gesetzliche Konkretisierung der Förder- und Unterstützungsziele könnten bestehende Förderungslücken geschlossen werden und die jungen Spitzensportlerinnen und – sportler während und nach ihrer Karriere eine verbesserte soziale Absicherung erfahren.

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