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Jugend-Check zum Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II) (Stand 10.07.2024)

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild

Ein Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Existenzminimum auf Grundlage des neu errechneten notwendigen Existenzminimums freizustellen und die kalte Progression auszugleichen. Dafür sollen u.a. das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der steuerfreie Grundfreibetrag für die Jahre 2025 und 2026 angehoben werden.

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Das Kindergeld soll zum 01.01.2025 um fünf Euro pro Kind im Monat auf 255 Euro erhöht werden (§ 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG). Zudem soll der Kinderfreibetrag für die Jahre 2025 und 2026 angehoben werden (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG). Dies kann u.a. dazu beitragen, die inflationsbedingten Preissteigerungen für junge Menschen und ihre Familien teilweise aufzufangen. Insbesondere junge Menschen, die für sich selbst Kindergeld beziehen, können davon unmittelbar profitieren, da sie das Kindergeld gezielt für sich verwenden und nicht davon abhängig sind, dass ihre Eltern das bezogene Kindergeld tatsächlich für sie aufwenden.

Der steuerfreie Grundfreibetrag für die Einkommenssteuerpflicht soll in zwei Stufen zum 01.01.2025 auf 12.084 Euro und ab dem 01.01.2026 auf 12.336 Euro pro Jahr angehoben werden (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Dies kann insbesondere Studierende oder Auszubildende mit Nebenjob finanziell entlasten, wenn deren monatliches Einkommen derzeit knapp über der Grenze des Grundfreibetrages liegt. Sie könnten fortan steuerfrei mehr verdienen, wodurch die Sicherung ihres Lebensunterhaltes für sie leichter zu bewerkstelligen sein könnte.

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