Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Stand 29.07.2024)
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das Bau- und Bauplanungsrecht zu novellieren, um den Herausforderungen, denen sich der Wohnungsmarkt ausgesetzt sieht, entgegenzutreten. Gegenstand der Reformierung sollen dabei die Vornahme von notwendigen, klimawandelbedingten Anpassungen des Bau- und Städtebaurechts sowie einzelne Maßnahmen zur Flexibilisierung des Wohnungsbaus sein. Hierfür ist z.B. die Erleichterung einer Nutzungsmischung durch die Öffnung von Kerngebieten für das Wohnen vorgesehen sowie die Aufnahme des Nutzungsbegriffs der „Musikclubs“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkung identifiziert:
Durch die Einführung von „Musikclubs“ als eigener zu genehmigender Nutzungsbegriff kann es den Städten bzw. Kommunen zukünftig erleichtert werden, die Etablierung bzw. Aufrechterhaltung von Musikclubs zu ermöglichen (§§ 4a; 5; 6; 7 BauNVO). Vor allem im Jugendalter werden Musikclubs als Begegnungsstätten des Kennenlernens, der Abgrenzung zu anderen Generationen und des kulturellen Austauschs genutzt. In diesem Sinne kann sich das Vorhaben förderlich auf den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen sowie auf die Entwicklung sozialer Kontakte auswirken.
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