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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) (Stand 14.06.2024)

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Prävention und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Hierfür soll durch verschiedene Maßnahmen die Früherkennung von Erkrankungen u.a. bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessert werden.

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Es ist vorgesehen, dass Jugendliche ab 12 Jahren bzw. ihre Eltern zukünftig proaktiv durch Mitteilung ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse zur Teilnahme an der J1-Untersuchung eingeladen werden sollen (§ 26 Abs. 3 S. 4 SGB V). Die Einladung zur Vorstellung im Rahmen der J1-Untersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren kann den Kreis der Jugendlichen, die an einer solchen Untersuchung teilnehmen, erweitern. In diesem Rahmen könnten gesundheitliche Probleme, insbesondere kardiovaskuläre Erkrankungen, frühzeitiger erkannt und ggf. Therapien eingeleitet werden.

Des Weiteren kann die gezielte Einladung zum „Check-up 25“ dazu beitragen, dass auch junge Erwachsene ihre Gesundheit in den Blick nehmen und über Gesundheitsrisken aufgeklärt werden (§ 25c Abs. 2 S. 1 SGB V). Dies kann sich für sie langfristig förderlich auf ihre Gesundheit auswirken.

Auch soll durch die Ausweitung und Finanzierung medikamentöser Therapien die Möglichkeit der Entwöhnung bei einer Nikotinabhängigkeit niedrigschwelliger werden (§ 35 Abs. 2 SGB V). Dies könnte dazu beitragen, dass bereits frühzeitige Entwöhnungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können und so ein früherer Rauchstopp nikotinbedingte Schäden abwenden kann.

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