Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (Stand: 06.05.2022)
Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der Aufsicht von nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen. Daneben sollen auch Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Patentanwaltsordnung (PAO) vorgenommen werden, um die Sozietätserstreckung des Tätigkeitsverbots bei wissenschaftlicher Mitarbeit für Referendarinnen und Referendare anzupassen. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Die Neuregelung soll die Sozietätserstreckung des Tätigkeitsverbots für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufheben, vgl. § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO; § 41 Abs. 2 PAO. Das könnte den an das Referendariat anschließenden Berufseinstieg für junge Juristinnen und Juristen erleichtern, denn potentielle zukünftige Arbeitgeber würden von dem Tätigkeitsverbot nicht erfasst und müssten z.B. keine Umsatzeinbußen fürchten. So könnten sie geneigter sein, die Person einzustellen. Zudem könnte die Phase zwischen dem ersten juristischen Staatsexamen und dem Berufseinstieg erleichtert werden, weil die Betroffenen nicht dazu gezwungen wären, mögliche spätere Interessenkonflikte und Tätigkeitskonflikte z.B. bei der Wahl einer Nebentätigkeit vor oder während des Referendariats zu berücksichtigen. Dies könnte sich auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit als förderlich erweisen.
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