Weitere Publikationen

Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation (Stand 19.12.2023)

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild
Kompetenzzentrum Jugend-Check

Mit dem Gesetzesvorhaben soll unter anderem der Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) in der Strafprozessordnung (StPO) ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Bislang werden V-Personen durch die Strafverfolgungsbehörden unter Heranziehung der Ermittlungsgeneralklausel § 163 Abs. 1 S. 2 StPO eingesetzt. Es sollen für einen entsprechenden Einsatz klare Einsatzvoraussetzungen und rechtsstaatliche Rahmenbedingungen festgesetzt werden, die den Maßstäben des Kernbereichsschutzes und des Identitätsschutzes entsprechen. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Künftig sollen Einsatzvoraussetzungen für V-Personen durch Strafverfolgungsbehörden gesetzlich festgelegt werden. Der Einsatz von minderjährigen Personen soll verboten werden. (§ 110b Abs. 6 Nr. 1 lit a) StPO). Dies kann dem Schutz von Minderjährigen entgegenkommen, da sie die weitreichenden Folgen des Einsatzes als V-Person oftmals nicht einschätzen können und sich den Risiken einer solchen Rolle oftmals nicht bewusst sein können. Die Regelung kann Minderjährige zudem vor potenziellen Gewissenskonflikte gegenüber ihrem familiären oder sozialen Umfeld schützen. Insbesondere können sie vor der psychischen Belastung geschützt werden, Handlungen oder Aussagen vorzunehmen, die in potenziellen negativen Folgen für ihre Familie oder Freundinnen und Freunde resultieren. Die Regelung kann außerdem zur Rechtssicherheit junger Menschen beitragen, da so klare Voraussetzungen geschaffen werden, die zwingend zu wahren sind und auf die die betroffenen jungen Menschen vertrauen können.

Mehr zum Thema