Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Stand 15.08.2024)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, unter anderem das KiTa-Qualitäts- und Teilhabegesetz weiterzuentwickeln um so bestehende Unterschiede beim Zugang zu und in der Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in den Bundesländern auszugleichen. Zusätzlich zu bereits laufenden Anstrengungen der Bundesländer sollen fortan weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ermöglicht werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll den Ländern die Verpflichtung obliegen, mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften durchzuführen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz). Die Maßnahme kann z.B. in der Einführung von vergüteten und angeleiteten Modellen in der Erstausbildung in den Assistenzberufen liegen. Dies könnte die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen in Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder anderen pädagogischen Ausbildungen verbessern, da dadurch ggf. mehr junge Menschen die Möglichkeit einer vergüteten Ausbildung erhalten.
Als eine weitere in der Gesamtstrategie „Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ benannte Maßnahme soll die Einführung bzw. der Ausbau von Einstiegsmodellen für junge Menschen ohne mittleren Schulabschluss umgesetzt werden können. Dies kann die Bildungschancen betroffener junger Menschen verbessern und ihnen künftig Ausbildungsmöglichkeiten im sozialen Bereich ermöglichen. Inwiefern sich die Bildungsbedingungen und -möglichkeiten junger Menschen in pädagogischen Ausbildungen verbessern, hängt jedoch von den in den Ländern tatsächlich gewählten Maßnahmen ab.
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