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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Stand: 21.12.2022)

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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts soll es Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, „gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben“ zu können. Für junge Menschen soll es spezifische Regelungen geben, die ihre Integration in den Arbeitsmarkt vereinfachen sollen. Das Vorhaben soll zum überwiegenden Teil am 01.01.2024 in Kraft treten, vgl. Art. 11 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:

Künftig soll eine Förderung der Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch dann durch den Ausgleichsfonds finanziert werden können, wenn die Zielgruppe über keine anerkannte Schwerbehinderung verfügt, aber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält (§161 Abs. 2 SGB IX). Dadurch können sich für die betroffenen jungen Menschen in erster Linie die Bildungsbedingungen verbessern, langfristig aber auch die Integration in den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende gesellschaftliche Teilhabe. Damit jedoch die genannten positiven Auswirkungen auftreten können, ist neben der finanziellen Förderung von Betrieben zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auch ein barrierefreier und diskriminierungsfreier Charakter der tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitskultur unabdingbar. Ein vereinfachter Zugang zu monatlichen Entschädigungszahlungen für volljährige Waisen für die Dauer ihrer Ausbildung (§87 Abs. 4 Nr. 1, 2 SGB XIV) kann den betroffenen jungen Menschen die (teilweise) Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten auch während der Ausbildung ermöglichen oder erleichtern.

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