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Jugend-Check zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Stand: 16.03.2022)

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Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch soll ein Zwischenschritt hin zu einer gesetzlichen Neuregelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen, sogenannte Sanktionen, für Menschen, welche Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, vollzogen werden. Handlungsbedarf besteht aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 5. November 2019, welches einige der Sanktionsregelungen als unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum befunden hat. Daher sollen übergangsweise Kürzungen des ALG II aufgrund von Pflichtverletzungen gem. § 31a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Arbeitssuchende bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt, § 31a SGB II mithin nicht angewendet werden (sog. Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitssuchende). Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Die geplante Nichtanwendung der Sanktionen bei Pflichtverletzungen (§ 31a SGB II) wie z.B. Weigerung der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses könnte dazu führen, dass junge Menschen, welche ALG II beziehen weniger Druck verspüren, auch niedrig entlohnte und instabile Arbeit zur Überwindung finanzieller Engpässe anzunehmen. Die Nichtanwendung könnte kurzfristig zudem dazu beitragen, dass sich betroffene junge Menschen aufgrund der ausbleibenden Kürzung bzw. des vollständigen Wegfalls des ALG II weniger häufig und weniger stark verschulden. Denn junge Menschen, welche ALG II bezie-hen, haben bereits oft Schulden. Besonders für junge Menschen, welche nicht über ein Netzwerk aus Familie und Freunden verfügen, die im Notfall in der Lage wären auszuhelfen, könnte eine mögliche geringere Schuldenbelastung von Bedeutung sein, um z.B. Wohnungslosigkeit zu verhindern. Zudem könnte die Nichtanwendung junge Menschen darin unterstützen, soziale Beziehungen aufrecht zu erhalten. Denn Leistungsminderungen können zu einem Rückzug junger Menschen aus ihrem sozialen Umfeld beitragen. Dabei kommt gerade für junge Menschen in der Phase der Verselbstständigung dem Austausch mit Gleichaltrigen eine besondere Bedeutung zu.

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