Jugend-Check zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Stand 22.04.2024)

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Reform der Lebendorganspende, um den Kreis von potenziellen Organspenderinnen und -spendern zu erweitern und ihren Schutz zu stärken. Wesentliche Vorhaben sind die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Überkreuzlebendnierenspende sowie der nicht gerichteten anonymen Nierenspende. Zudem soll für nicht einwilligungsfähige Personen die Weiterverarbeitung und Übertragung von Organen und Gewebe (Operationsreste) ermöglicht werden. Weiterhin soll die Gewinnung menschlicher Samenzellen für nicht einwilligungsfähige Personen, die sich einer keimzellenschädigenden Therapie unterziehen, gestattet werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Organe oder Gewebe (Operationsreste), die einer nicht einwilligungsfähigen Person Rahmen einer medizinischen Behandlung entnommen worden sind, sollen mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters auf andere Personen übertragen werden können (§ 8c Abs. 2 TPG). Dadurch können z.B. noch funktionsfähige Herzklappen entnommen und aufbereitet werden, um sie für herzkranke Jugendliche zu verwenden. Die Neuregelung kann somit zu einer verbesserten medizinischen Versorgung beitragen. Die Gewinnung menschlicher Samenzellen soll für eine spätere medizinisch unterstütze Befruchtung für nichteinwilligungsfähige Personen, die sich einer keimzellenschädigenden Therapie unterziehen, ermöglicht werden (§ 8c Abs. 2 und 3 TPG). Damit kann zum Beispiel Jungen, die an Krebs erkrankt sind, eine spätere Familienplanung ermöglicht werden.
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