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"Hackbacks" im Lichte der internationalen Menschenrechte: zivile intrusive Cyberoperationen als Herausforderung für das Völkerrecht

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild
In: International Cybersecurity Law Review: ICLR, Wiesbaden 2025, S. 43-63.

Cyberangriffe fordern Staat und Gesellschaft immer stärker heraus. Die Suche nach adäquaten Schutzmechanismen ist in vollem Gange. Zu dem Arsenal denkbarer Instrumente gehören auch sog. Hackbacks, also staatliche intrusive Cyberoperationen, die in fremde IT-Systeme eingreifen. Doch diese sind sehr sensibel: Sie können nicht nur das Menschenrecht auf Datenschutz und Datensicherheit tangieren, sondern auch sicherheits- und außenpolitisch erheblichen Kollateralschaden anrichten. Regelmäßig ist es bei Cyberangriffen insbesondere sehr schwierig, den Urheber treffsicher auszumachen. Ein Gegenangriff kann unkontrollierbare Kettenreaktionen auslösen. Um Cyberbedrohungen zu begegnen, sind präventive Maßnahmen, einschließlich der Stärkung der IT-Sicherheit, daher vorzugswürdig. Intrusive Cyberoperationen eignen sich allenfalls als letztes Mittel gegen schwerwiegende Cyberangriffe.

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