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Gnade vor Recht? – Recht vor Gnade!

Spannungsverhältnis zwischen bundespräsidialem Gnadenrecht und transparentem Verfassungsstaat

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild
in: Zeitschrift für das gesamte Informationsrecht: ZGI, München: C.H. Beck 2024, S. 103-106

Öffentlichkeit und Demokratie sind zwei Seiten derselben Medaille. Staatliches Handeln legitimiert sich auch aus der Sichtbarkeit seiner Entscheidungsergebnisse. Nur so ist gewährleistet, dass eine freie und qualifizierte öffentliche Meinung entstehen kann. Der Presse kommt dabei eine Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu. Verschließt sich der Staat ihr, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Legitimität. Bundespräsidiale Gnadenakte stellen nach dem jüngsten Urteil des OVG Berlin-Brandenburg v. 4.4.2024 (Az. 6 B 18/22) einen solchen „pressefreien Raum“ dar. Mit dem vorliegenden Beitrag setzt sich der Autor kritisch mit dieser Entscheidung auseinander.

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