Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratgesetzes
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) hat im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz (SMJus) eine Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) durchgeführt. Der Sächsische Normenkontrollrat (SächsNKR) ist ein verwaltungsexternes und unabhängiges Gremium, das die Sächsische Staatsregierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung unterstützen soll.
Die Evaluation war als retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung konzipiert und verfolgte das Ziel, den Zielerreichungsgrad und die Wirksamkeit des SächsNKRG sowie die Wirtschaftlichkeit der Normumsetzung ex post zu prüfen und etwaige Reformbedarfe zu identifizieren. Die Evaluation wurde mithilfe eines Mixed-Method-Designs umgesetzt: Zum einen wurde eine vergleichende rechtswissenschaftliche Analyse des SächsNKRG sowie weiterer bundes- und landesrechtlicher Vorschriften vorgenommen; zum anderen erfolgte eine empirische Untersuchung der Norm, in deren Rahmen eine qualitative und quantitative Analyse von Sekundärdaten (Jahresberichte, Prüfstatistiken), eine Online-Befragung von Referatsleitungen der Sächsischen Staatsministerien und der Sächsischen Staatskanzlei sowie leitfadengestützte Experteninterviews mit den Mitgliedern und der Geschäftsstelle des SächsNKR durchgeführt wurden.
Das Projekt wurde Ende März 2026 mit der Abgabe des Evaluationsberichts an das SMJus abgeschlossen. Im Rahmen des Berichts kommt das FÖV zu dem Ergebnis, dass sich die Einrichtung des SächsNKR grundsätzlich bewährt hat, seine Wirkung jedoch hinter den gesetzgeberischen Erwartungen zurückbleibt. Vor diesem Hintergrund hat das FÖV eine Reihe von Handlungsempfehlungen an den Sächsischen Landtag formuliert.
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