Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratgesetzes
Der Sächsische Normenkontrollrat (SächsNKR) ist ein verwaltungsexternes und unabhängiges Gremium, welches die Sächsische Staatsregierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung unterstützen soll. Das Sächsische Normenkontrollratsgesetz (SächsNKRG) verpflichtet die Sächsische Staatsregierung in § 7 SächsNKRG im Rahmen einer Evaluation 18 Monate vor dem geplanten Außerkrafttreten des Gesetzes eine Überprüfung der Wirksamkeit des Normenkontrollrats vorzunehmen. Das Sächsische Staatsministerium für Justiz hat das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) mit der Konzeption und Durchführung der Evaluation beauftragt. Zur Prüfung der Wirksamkeit des Normenkontrollrats kommen sowohl quantitative als auch qualitative Erhebungs- und Auswertungsmethoden zur Anwendung. Der Projektabschluss ist für Ende März 2026 geplant.
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