Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes erfolgreich abgeschlossen
Das FÖV hat das Sächsische Normenkontrollratsgesetz erfolgreich evaluiert. Die Einrichtung des Sächsischen Normenkontrollrats hat sich demnach grundsätzlich bewährt, seine Wirkung bleibt jedoch hinter den gesetzgeberischen Erwartungen zurück.
Das FÖV hat die Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) Ende März 2026 mit der Abgabe des Evaluationsberichts an den Auftraggeber der Evaluation, das Sächsische Staatsministerium der Justiz (SMJus), erfolgreich abgeschlossen. Das Forschungsprojekt lief seit September 2025 und diente dazu, den Zielerreichungsgrad und die Wirksamkeit des SächsNKRG sowie die Wirtschaftlichkeit der Normumsetzung ex post zu prüfen und etwaige Reformbedarfe zu identifizieren.
Im Rahmen des Evaluationsberichts kommt das FÖV zu dem Ergebnis, dass sich die Einrichtung des Sächsischen Normenkontrollrats grundsätzlich bewährt hat, seine Wirkung jedoch hinter den gesetzgeberischen Erwartungen zurückbleibt. Vor diesem Hintergrund hat das FÖV eine Reihe von Handlungsempfehlungen an den Sächsischen Landtag formuliert.
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