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Dritter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check:

Der Jugend-Check in der 20. Legislaturperiode; Junge Menschen von Beginn an in der Gesetzgebung mitdenken

Deckblatt Dritter Bericht des KomJC

Mit 91 veröffentlichten Jugend-Checks und 490 geprüften Gesetzentwürfen hat der Jugend-Check auch in der 20. Legislaturperiode seine Wirksamkeit bewiesen. Eine externe, wissenschaftliche Gesetzesfolgenabschätzung funktioniert. Die Ergebnisse der Arbeit des KomJC in der 20. Legislaturperiode zeigen erneut: Junge Menschen sind ressortübergreifend von Gesetzesvorhaben betroffen. Die Auswirkungen auf sie sind spezifisch und unterscheiden sich von denen auf andere Altersgruppen. Das Prüfraster des Jugend-Checks hilft dabei, die Betroffenheit junger Menschen anhand von Lebensbereichen aufzuzeigen. Dabei wird deutlich, dass sich Gesetzesvorhaben in unterschiedlichen Lebensbereichen junger Menschen unterschiedlich auswirken. Zudem können sich die Auswirkungen zwischen verschiedenen Gruppen junger Menschen unterscheiden. Das politische Handeln stand in der 20. Legislaturperiode vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die sich auf den Gesetzgebungsprozess ausgewirkt haben. Dies betraf vorrangig Gesetzesvorhaben, die infolge der Corona-Pandemie und des Kriegs gegen die Ukraine erstellt wurden und durch die Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht wurden. Gesetzentwürfe, die durch die Fraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden, fallen nicht in die Zuständigkeit des KomJC. Diese Umstände sowie die verkürzte Legislaturperiode haben dazu beigetragen, dass die Gesetzesfolgenabschätzung erschwert wurde.

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