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Die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild
Weitere Publikationen in: Jura: juristische Ausbildung, Heft 3, S. 273-284.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag gleicht in den Augen vieler Studierender einem Minenfeld. Wer seinen Tücken entrinnen will, braucht fundiertes Wissen zur Systematik des § 59 VwVfG. Anhand eines praxisnahen Falles führt der Beitrag durch das unwegsame Gelände der Nichtigkeitsgründe öffentlich-rechtlicher Verträge.

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