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Die assoziierte Benachteiligung im Arbeitsrecht

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild
in: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11/12, Berlin: E. Schmidt, S. 455-460

Die assoziierte Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung einer Person aufgrund ihres Näheverhältnisses zu einer dritten Person, die aus den Gründen des § 1 AGG diskriminiert wird. Diese Erscheinungsform der Diskriminierung findet in der Literatur vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit und hat auch die Rechtsprechung bisher nur selten beschäftigt. Sie dürfte gleichwohl verbreitet sein, etwa wenn Eltern kleiner Kinder bei der Besetzung von Stellen benachteiligt werden. Der EuGH hat sich bereits 2007 in der Rechtssache Coleman eindeutig positioniert, dass auch solche Formen der Diskriminierung unzulässig sind. Die Debatte um die Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158/EU im deutschen Recht, mit der auch die Erwerbsbeteiligung von Eltern gestärkt werden soll, gibt Anlass, sich der assoziierten Benachteiligung näher zu widmen. Der Beitrag zeigt zunächst unterschiedliche Erscheinungsformen der Benachteiligung auf (I.), wendet sich sodann der Benachteiligung von Eltern als arbeitsrechtliches Problem zu (II.) und geht anschließend auf deren Weiterungen in der Vereinbarkeitsrichtlinie ein (III.). Anschließend wird diskutiert, ob im Zuge der angemahnten Revision des AGG Rechtsänderungen angezeigt sind, um einen effektiveren Schutz vor assoziierter Benachteiligung zu erzielen (IV.).

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