Aktualisierter Jugend-Check zum Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) (Stand 24.07.2024)

Ein Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Existenzminimum auf Grundlage des neu errechneten notwendigen Existenzminimums freizustellen und die kalte Progression auszugleichen. Dafür sollen u.a. das Kindergeld, der Kinderfreibetrag, der Sofortzuschlag sowie der steuerfreie Grundfreibetrag für die Jahre 2025 und 2026 angehoben werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Das Kindergeld soll zum 01.01.2025 um fünf Euro pro Kind im Monat auf 255 Euro erhöht werden (§ 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG). Zudem soll der Kinderfreibetrag für die Jahre 2025 und 2026 angehoben werden (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG). Dies kann u.a. dazu beitragen, die inflationsbedingten Preissteigerungen für junge Menschen und ihre Familien teilweise aufzufangen. Insbesondere junge Menschen, die für sich selbst Kindergeld beziehen, können davon unmittelbar profitieren, da sie das Kindergeld gezielt für sich verwenden und nicht davon abhängig sind, dass ihre Eltern das bezogene Kindergeld tatsächlich für sie aufwenden.
Der Sofortzuschlag im SGB II, SGB XII, SGB XIV und AsylblG sowie dem BKGG soll ab dem 01.01.2025 von 20 Euro auf 25 Euro erhöht werden (§ 6a Abs. 2 S. 2 BKGG, § 72 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 145 Abs. 1 S. 1 SGB XII, § 93 Abs. 1 S. 3 SGB XIV, § 16 S. 1 AsylblG). Der Sofortzuschlag soll u.a. zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen. Zwar erhöht der Sofortzuschlag den monatlich zur Verfügung stehenden Geldbetrag für junge Menschen. Da junge Menschen, die z.B. SGB II-Leistungen beziehen, jedoch häufig armutsbetroffen oder armutsgefährdet sind, kann sich ihre soziale Teilhabe durch die Erhöhung nur begrenzt verbessern.
Der steuerfreie Grundfreibetrag für die Einkommenssteuerpflicht soll in zwei Stufen zum 01.01.2025 auf 12.084 Euro und ab dem 01.01.2026 auf 12.336 Euro pro Jahr angehoben werden (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Dies kann insbesondere Studierende oder Auszubildende mit Nebenjob finanziell entlasten, wenn deren monatliches Einkommen derzeit knapp über der Grenze des Grundfreibetrages liegt. Sie könnten fortan steuerfrei mehr verdienen, wodurch die Sicherung ihres Lebensunterhaltes für sie leichter zu bewerkstelligen sein könnte.
- Themenbereich