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§ 33 Normsetzung und andere Formen exekutivischer Selbstprogrammierung
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In: "Grundlagen des Verwaltungsrechts, Band II", München: C. H. Beck, S. 417-511.
In dem flutenden Strom moderner Verwaltungstätigkeit braucht es Orientierung und Halt - nicht nur für die Verwaltung selbst, sondern auch für Betroffene, Mitwirkende und Außen-stehende. Diese Funktion, dem Verwaltungshandeln durch einen übergeordneten Hand-lungskompass Berechenbarkeit zu verleihen, ist die Kernaufgabe exekutivischer Selbst-programmierung.
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