Ziel der Neuregelungen zur selbstbestimmten Änderung des Geschlechtseintrags ist es, die verfassungsrechtlich geschützte Geschlechtsidentität zu wahren und zu schützen. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sollen nunmehr sowohl für transgeschlechtliche und nicht-binäre, als auch für intergeschlechtliche Menschen einheitliche Regelungen gelten.
Der Beitrag analysiert die einschlägigen normativen Vorgaben des Digital Services Act und ergründet, was diese für die Praxis der Designgestaltung bedeuten.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung und Ausführung der Artikel 48 bis 51 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrags, in denen die vollstreckungshilferechtliche Zusammenarbeit der deutschen und schweizerischen Behörden bei Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften normiert wird. Es sollen die Zuständigkeit und das Verfahren einschließlich des Rechtsschutzes für ein- und ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen sowie erforderliche Folgeänderungen geregelt werden.
Mit dem Entwurf soll das bislang geltende Namensrecht modernisiert und so den vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Gegenwart Rechnung getragen werden. Zudem soll das Namensrecht an die Entwicklung in anderen europäischen Staaten angepasst und so die Namenswahl insbesondere für Familien mehrerer Nationalitäten erleichtert werden.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird.
Die IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder ist Gegenwart und Zukunft der (juristischen) Berufe. Was bedeutet das aber nun konkret für die eigene Beratungs- und Entscheidungssituation, wann kann oder muss ich welche Technik einsetzen? Gefragt ist Anwendungswissen.
Michael Kolain
Dennis Hillemann
Further PublicationsIn: "Legal Tech: Recht - Geschäftsmodelle - Technik; Alphabetische Gesamtdarstellung", Baden-Baden: Nomos, S. 522-538
Mit dem Gesetzesentwurf soll das Ziel verfolgt werden, die hochschulische Pflegeausbildung neu zu strukturieren und sie dadurch in ihrer Attraktivität zu steigern. Die Gesetzesänderungen sollen auch dazu beitragen, dass mehr Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung die Aufnahme dieses Studiengangs in Erwägung ziehen und so dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann.