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Resilienz und Vulnerabilität des freiheitlichen Verfassungsstaates:

Verfassungstheoretische und rechtshistorische Reflexionen zur Weimarer Republik

FÖV-Pfeil als Ersatz für ein Coverbild
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Heft 4, S. 515-546.

Die Bundesrepublik Deutschland steht auch 75 Jahre nach ihrer Gründung auf einem demokratischen Fundament und muss weder die Schrecken eines Bürgerkrieges noch einer Hyperinflation fürchten. Dennoch tut der freiheitliche Verfassungsstaat gut daran, sich immer wieder seiner eigenen Resilienz zu versichern. Nur so kann er das Risiko minimieren, dass seine Schutzmechanismen versagen, wenn das demokratische Fundament erodiert. Dafür lassen sich nicht nur hypothetische Überlegungen anstellen, sondern auch Erfahrungen aus der ersten deutschen Demokratie fruchtbar machen. Das gilt in zweifacher Hinsicht. Zum einen führt die Geschichte der Weimarer Republik schmerzlich vor Augen, dass gesellschaftliche Transformationsprozesse nicht zwingend in einem Sieg der liberalen Demokratie münden. Zum anderen prägten die „Weimarer Verhältnisse“ die Mütter und Väter des Grundgesetzes nachhaltig. Die als wehrlos empfundene Weimarer Reichsverfassung (WRV) diente ihnen vornehmlich als Gegenbild zum Grundgesetz. Sollte sich dieses Bild von Weimar indes als trügerisch erweisen, relativierte dies zugleich die fast schon formelhaft betonte Wehrhaftigkeit der grundgesetzlichen Verfassungsordnung. Denn wenn Weimar zwar verwundbar, aber nicht wehrlos war, dann bedeutete dies, dass auch ein wehrhafter Verfassungsstaat untergehen kann. Es lohnt sich daher auch für den heutigen Diskurs, die Prinzipien und Schutzmechanismen der WRV näher zu beleuchten und ihre vormalige Bewertung kritisch zu hinterfragen. Dieser Aufgabe widmet sich der Beitrag.